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   OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85   

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https://dejure.org/1985,16657
OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85 (https://dejure.org/1985,16657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.1985 - 1 Ws 82/85 (https://dejure.org/1985,16657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 1985 - 1 Ws 82/85 (https://dejure.org/1985,16657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Klageerzwingung; Definition des Begriffs "Verletzter" im Sinne des § 172 StPO (Strafprozessordnung); Reichweite des Schutzbereichs einer Verbotsnorm; Begründung einer Verletzteneigenschaft durch die Aussicht einer ...

  • mansui.eu PDF

    StPO § 172
    Erbrecht; Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrages auf Klageerzwingung; kein Antragsrecht der Erben im Klageerzwingungsverfahren; Vererbbarkeit der Befugnis zum Betreiben eines Klageerzwingungsverfahrens; Definition des Begriffs »Verletzter« iSd § 172 StPO; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 13.05.1982 - 4 Ws 50/82

    Inhaltliche Anforderungen an den Antrag im Klageerzwingungsverfahren,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85
    Ob schon daraus die Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrages folgt (so OLG Karlsruhe [4. StrS] NStZ 1982, 520; OLG Stuttgart Justiz 1983, 349) kann hier dahinstehen, da sich die Unzulässigkeit des Antrages schon aufgrund anderer Erwägungen ergibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1982 - 1 S 338/82

    Kein Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung von Bürgersprechstunden durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85
    Ob schon daraus die Unzulässigkeit des Klageerzwingungsantrages folgt (so OLG Karlsruhe [4. StrS] NStZ 1982, 520; OLG Stuttgart Justiz 1983, 349) kann hier dahinstehen, da sich die Unzulässigkeit des Antrages schon aufgrund anderer Erwägungen ergibt.
  • OLG Hamm, 24.06.1976 - 2 Ws 137/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.1985 - 1 Ws 82/85
    Die später nur mittelbar geschädigten Erben haben, da sie nicht Verletzte iSd § 172 Abs. 2 S. 1 StPO sind, kein eigenes Antragsrecht (OLG Hamm NJW 1977, 64).
  • OLG Braunschweig, 04.08.1992 - Ws 58/92

    Zur Verletzteneigenschaft eines Antragsstellers im Klagerzwingungsverfahren wegen

    Der nachträgliche Erwerb eines Vermögensgegenstandes vermag nicht rückwirkend die Verletzteneigenschaft zu begründen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1986, 3153 [OLG Stuttgart 17.01.1986 - 1 Ws 371/85] ; OLG Karlsruhe Justiz 1985, 361).
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